09.03.94 – BVerfG erleichtert Eigenbedarfs-Fälle

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BVerfG zu geringen Mengen

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass geringe Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nicht zwingend strafrechtlich verfolgt werden müssen. Länder können Verfahren bei Eigenbedarf einstellen. Die Entscheidung prägte die Praxis vieler Staatsanwaltschaften. Sie war Grundlage späterer Reformschritte. Die Strafverfolgung wurde damit flexibilisiert.

  • Eigenbedarf kann eingestellt werden
  • Ländersache bei Mengen
  • Weichenstellung für Reformen