14.06.23 – BVerfG weist Richtervorlagen ab

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BtMG bleibt bis Reform gültig

Mehrere Vorlagen gegen das Cannabisverbot sind unzulässig. Die bisherige Rechtslage bleibt bestehen. Politische Reformen müssen den Rahmen ändern. Die Entscheidung schafft Klarheit. Der Gesetzgebungsprozess geht weiter.

  • Vorlagen unzulässig
  • Rechtslage bestätigt
  • Fokus auf Politik