01.04.24 – Cannabisgesetz (CanG) in Kraft

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Teillegalisierung gestartet

Erwachsene dürfen bis zu 25 g besitzen. Drei Pflanzen zu Hause sind erlaubt. Ordnungswidrigkeiten werden neu geordnet. Entkriminalisierung entlastet Behörden. Informationskampagnen begleiten die Einführung.

  • 25 g Besitz
  • 3 Pflanzen
  • Neuer Bußgeldrahmen