01.04.24 – Cannabisgesetz (CanG) in Kraft
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01.04.24
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Teillegalisierung gestartetErwachsene dürfen bis zu 25 g besitzen. Drei Pflanzen zu Hause sind erlaubt. Ordnungswidrigkeiten werden neu geordnet. Entkriminalisierung entlastet Behörden. Informationskampagnen begleiten die Einführung.
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